!Beachtet! Antragszeitraum: 07.01.2020- 28.02.2020
Die überarbeitete Form des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) liegt vor.
Beim KULAP sind ab diesem Jahr bei einigen Maßnahmen Anschlussverpflichtungen (AVP) möglich, ebenso werden Neuverpflichtungen (NVP) bei neuen oder überarbeiteten Maßnahmen angeboten. Eine genaue Übersicht der möglichen Maßnahmen mit der Höhe der Förderung ab 2020 findet ihr online unter: http://www.stmelf.bayern.de/kulap
Im Folgenden ein kurzer Auszug der KULAP-Programme, welche Ende 2019 ausgelaufen sind, bei denen jedoch eine 3-jährige Anschlussverpflichtung(AVP) möglich ist:
- B 25/B26 Emmissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung bei Eigenmechanisierung/ überbetrieblicher Ausbringung:
- Injektions- und Schleppschuhverfahren
- Bei Eigenmechanisierung max. 18 m³/GV oder KWel bei Biogasanlagen
- 48,60 €/ha
- B20 extensive Grünlandnutzung für Rauhfutterfresser mit einem maximalen Viehbesatz von 1,4 GV/ha HFF im gesamten Betrieb
- B22 extensive Grünlandnutzung auf Almen und Alpen mit einem Viehbesatz von maximal 1,4 GV/ha HFF im gesamten Betrieb
- B35 Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten
- B50 Heumilch- Extensive Futtergewinnung
- B51 Mahd von Steilhangwiesen
- Bei Hangneigung 30-49%: 450 €/ha
- Bei Hangneigung ab 50%: 650 €/ha
Neuverpflichtungen (NVP) 2020:
- B19- Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser- 1,00 GV/ha HFF
- B42- Anlage von Altgrasstreifen
- B 43 –Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen
- B47- Jährlich wechselnde Blühflächen
- B57- Streuobst
Für Neuverpflichtungen können die Antragsunterlagen und Merkblätter auf der Homepage Landwirtschaftsministeriums unter „Förderwegweiser“ abgerufen werden. Die ausgefüllten Anträge müssen beim zuständigen AELF abgegeben werden.
Die Anschlussverpflichtungen hingegen sind online unter www.ibalis.bayern.de zu stellen.
Bei der Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm muss beachtet werden, dass die Beantragung nur in naturschutzfachlich definierten Gebietskulissen(z.B. Natura 2000- Gebiete, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebiete, geschützte Landschaftsbestandteile) möglich ist.
Der Antragszeitraum ist identisch mit dem des KULAP-Programmes, jedoch muss sich der Betriebsleiter von der unteren Naturschutzbehörde beraten lassen. Nach Zustimmung der UNB reicht der Landwirt den Antrag beim zuständigen AELF ein.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an uns wenden.
Euer Ansprechpartner: Dominik Ellmayr, Tel. 08062/72894-18