Betriebshilfe
Die Betriebshilfe ist ein zentrales Element unserer Selbsthilfeorganisation. Hier werden freie Arbeits- kapazitäten zwischen Landwirten ausgetauscht.
Betriebshilfe leisten, bedeutet mehr als nur Geld verdienen. In den Einsätzen hilft man Berufs- kollegen in Notsituationen, sammelt Erfahrungen, lernt neue Menschen kennen und bekommt Einblick in die verschiedenen Produktionsbereiche.
Gerade für junge Menschen ist die Arbeit als Betriebshelfer nach ihrer Berufsausbildung eine gute Möglichkeit Erfahrungen und Informationen zu sammeln. Viele junge Betriebsleiter/innen profitieren bei Entscheidungen von ihren Erfahrungen als Betriebshelfer.
Ständige Fortbildung gehört auch hier zum notwendigen Handwerkszeug.
Wir vermitteln nur Helfer/innen, die Betriebsleiter/in sind, oder ein eigenes Gewerbeunternehmen haben, bzw. Personen, die auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt sind. Großteils sind unsere Betriebshelfer/innen mitarbeitende Familienangehörige (MifA).
Derzeit stehen rund 60 Betriebshelfer/innen zur Verfügung.
Wir freuen uns über jede neue Einsatzkraft, denn schließlich geht es um die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe.
Im Notfall könnt Ihr uns unter folgender Telefonnummer erreichen Mobil 0175 / 6781686
Wer Betriebshilfe benötigt und Hilfe bei der Antragstellung braucht, meldet sich bitte bei
Anna Bernlochner
- Betriebshilfe
- Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern
- +49 8062 72894-13
- Betriebshilfe-Notruf Tel. +49 175 6781686
- anna.bernlochner@mr-aibling.de
Isolde Jaist
- Betriebshilfe
- Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern
- +49 8062 72894-11
- Betriebshilfe-Notruf Tel. +49 175 6781686
- isolde.jaist@mr-aibling.de
Weitere Informationen:
Unsere Betriebshelferinnen und Betriebshelfer stellen sich vor.
Unsere rund 60 Betriebshelfer sind im ganzen Ringgebiet für Sie im Einsatz.
Unter dem Begriff soziale Betriebshilfe fallen Einsätze, die aufgrund eines sozialen Ereignisses in der Betriebsleiterfamilie zu einem Arbeitskräftemangel führen.
Bei Kur, Krankheit, Unfall oder Todesfall, aber auch bei erfreulichen Ereignissen wie der Geburt eines Kindes werden Helfer/innen zur Entlastung der Betriebsleiterfamilie eingesetzt. Die Kosten der Einsätze werden zum größten Teil von den Sozialversicherungen übernommen. Dazu muss vor, bzw. zu Beginn des Einsatzes ein Antrag bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) gestellt werden.
Achtung!
Für Mitglieder, die LAK-befreit sind, werden im Falle eines Kuraufenthalts der betroffenen Person die Kosten für die Betriebshilfe nicht von der LSV übernommen.
Die Abwicklung und den Schriftverkehr mit dem Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (LSV) erledigen wir für die Landwirte. Wenn Sie Hilfe brauchen, oder Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle melden.
Die Einsätze in der Erntezeit, als Urlaubsvertretung, Aushilfsfahrer und Bauhelfer werden als wirtschaftliche Betriebshilfe bezeichnet.
Außerdem stehen qualifizierte Kräfte für verschiedene landwirtschaftliche Produktionsrichtungen zur Verfügung. Durch den Einsatz von hoch technisierten Maschinen sind für die Bedienung gut ausgebildete und zuverlässige Fahrer notwendig.
Ebenso vermitteln wir Bauhelfer. Diese dürfen nur bei der Erstellung von landwirtschaftlichen Gebäuden und Produktionseinrichtungen eingesetzt werden.
Ca. 2/3 aller Betriebshilfeeinsätze fallen unter den wirtschaftlichen Bereich.