Maschinenring Oberallgäu e.V.
03. Mai 2024
Beim überbetrieblichen Maschineneinsatz sind Schadensfälle leider nicht auszuschließen. Der § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatzpflicht sagt sinngemäß: „Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss den Schaden ersetzen“.
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