Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff (>1,5% N i.d. TS) unterliegen einer Sperrfrist. Dazu zählen Jauche, Gülle, Gärsubstrat (flüssig und fest), Klärschlamm, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger und auch Gemische aus organischen und mineralischen Düngern.